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UNTERSTÜTZUNG MIT 5 PROMILLE

Autorenbild: SSV LEIFERS ASV
SSV LEIFERS ASV
2. Mai
1 Min. Lesezeit

Mit dem Finanzgesetz 2008 können sich auch Amateursport-verbände, die eine soziale nicht lukrative Tätigkeit ausüben, an der Zuteilung von 5 Promille beteiligen. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2025 (Mod. 730 oder CU) können Sie Ihre aus der IRPEF-Steuer abgeleiteten fünf Promille an Sportverbände weitergeben.

Der SSV Leifers kann wieder als Begünstigter mit dieser Steuernummer 01452750217 angegeben werden.


Wir danken Ihnen für die Unterstützung!



 
 
 

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