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UNTERSTÜTZUNG MIT 5 PROMILLE

  • Autorenbild: SSV LEIFERS ASV
    SSV LEIFERS ASV
  • 10. März
  • 1 Min. Lesezeit
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Mit dem Finanzgesetz 2008 können sich auch Amateursport-verbände, die eine soziale nicht lukrative Tätigkeit ausüben, an der Zuteilung von 5 Promille beteiligen. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2024 (Mod. 730 oder CU) können Sie Ihre aus der IRPEF-Steuer abgeleiteten fünf Promille an Sportverbände weitergeben.

Der SSV Leifers kann wieder als Begünstigter mit dieser Steuernummer 01452750217 angegeben werden.


Wir danken Ihnen für die Unterstützung!


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